AGB - Scheiwiller

AGB


ALLGEMEIN

Die Vermietung der Motorfahrzeuge, erfolgt zu den auf dem Mietvertrag festgehaltenen, sowie auf Grund der nachfolgenden Bestimmungen. Der Mieter anerkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt als verbindlich. Mündliche Vereinbarungen sind nichtig und werden nicht anerkannt.

ÜBERGABE DES MITFAHRZEUGES

Vor Mietantritt wird der KM Stand protokolliert und vollgetankt. Der Mieter anerkennt, dass sich das Mietfahrzeug in gutem äusseren und in betriebssicheren Zustand befindet und frei von offensichtlichen Schäden ist. Er verpflichtet sich, das Fahrzeug bei der Übernahme auf allfällige Mängel zu überprüfen und diese in den Vertrag zu übernehmen, damit bei der Rückgabe keine Missverständnisse entstehen. Der Vermieter bleibt Eigentümer des Mietfahrzeugs. Steht einem Kunden das reservierte Fahrzeug bei Fahrtantritt nicht zum ordnungsgemässen Gebrauch zur Verfügung (z.B. wegen verspäteter Fahrzeugrückgabe), wird ihm nach Möglichkeit und Verfügbarkeit ein anderes Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf ein anderes Fahrzeug besteht nicht. Steht das Fahrzeug wegen Panne, Unfall, Stau oder höherer Gewalt dem betroffenen oder nachfolgenden Kunden nicht zur Verfügung, können vom betroffenen Kunden keinerlei Ansprüche finanzieller oder anderer Art geltend gemacht werden.

MIETZINS

Der Mietzins ist zusammen mit der vom Vermieter festgelegten Kaution im voraus zahlbar. Mehrkosten sind nachträglich zu begleichen und werden mit der Kaution verrechnet. Wird der Gutschein nicht eingelöst, wird der Betrag nicht in Bar zurückerstattet sondern wieder in Form von einem Gutschein. Ein Gutschein ist nur dann gültig, wenn der gesamte geschuldete Betrag beglichen ist. Nicht gefahrene, inbegriffene KM werden nicht zurück erstattet! Reservationskosten werden nicht zurückerstattet bei nicht antreten der Fahrt oder rechtzeitiger Absage vom Termin, Terminverschiebungen nur 48 Stunden vor Fahrtantritt möglich. Wer ein Fahrzeug reserviert und nicht erscheint, werden ihm 200.- Umtriebskosten verrechnet. Die Reservationsgebühr wird Ihnen von der Kaution abgezogen.

VERSICHERUNG

Für das Mietfahrzeug besteht eine Haftpflicht, Mietwagen und Vollkasko-Versicherung der Versicherungsgesellschaft Allianz Suisse mit einem Kasko Selbstbehalt von 5000.- pro Schadenfall. Es gelten die Bestimmungen die durch den Vermieter abgeschlossenen Versicherungspolice.

PFLEGE DES FAHRZEUGES

Das Mietfahrzeug ist nach den Angaben des Vermieters zu pflegen und zu warten. Der Motorenölstand und die Funktionstüchtigkeit der Bremsen sowie die allgemeine Betriebssicherheit sind vor jeder Fahrt zu überprüfen. Das Mietfahrzeug ist sorgfältig und gewissenhaft zu bedienen bzw. damit zu fahren. Sämtliche Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Das Rauchen, Essen und Trinken ist im Auto untersagt. Das Fahrzeug darf nicht in die Waschanlage.

BENÜTZUNG UND BERECHTIGUNG ZUM LENKEN DES MIETFAHRZEUGES

Personen, die einen gültigen CH Führerausweis im Original vorweisen können, dürfen das Fahrzeug mieten. Transporte von Waren, Tieren oder Gefahrenstoffen, Fahrkurse oder Schleuderkurse, Geländeeinsätze oder Renneinsätze sind verboten! Sämtliche Ausnahmen bedürfen der Bewilligung durch die Firma Scheiwiller Automotive GmbH. Es dürfen keine Teile montiert oder demontiert/ausgetauscht werden.

REPARATUREN

Im Inland dürfen Reparaturen nur mit dem Einverständnis des Vermieters von offiziellen Markenvertretern ausgeführt werden. Pannen dürfen nur vom offiziellen Pannendienst, welcher in der Fahrzeugvermietung inbegriffen ist, oder von offiziellen Markenvertretern ausgeführt werden. Lässt der Mieter die genannten Arbeiten von anderen Personen ausführe, trägt er die Kosten selber. Der Mieter kann keine Treibstoff, Reinigungs-, Abschlepp-, und Ersatzfahrzeuge oder etwa andere Umtriebe oder Unkosten geltend machen.

UNFALL UND ANDERE SCHADENFÄLLE, SOWIE BUSSEN UND FAHRVERBOTE

Alle Schadenfälle sind unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Selbstbehalt für Mietfahrzeuge beträgt 5000.- pro Schadenfall. Es ist in allen Fällen ein Schadenformular auszufüllen. Aufgrund von fahrlässiger Handhabung verursachte Betriebsschäden (z.B. selbst verursachte Reifenschäden, Falschbetankung, mechanisch verursachte Schäden durch falsche Handhabung) und die damit verbundenen Folgekosten sind nicht durch die Versicherung gedeckt und werden vollumfänglich dem Kunden verrechnet. Schäden am Fahrzeug durch Überdrehung des Motors, Verschalten, Kavalierstarts (Launch-Control), übermässiger Reifenverschleiss oder jeglicher Art der Fehlmanipulation bedingen vollumfängliche Haftung durch den Mieter. Diese Schäden können mittels Computer nachgewiesen werden. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Mietfahrzeug sicher abgeschlossen wird. Während der Fahrt ist zu jeder Zeit das Strassenverkehrgesetz zu beachten. Die Polizei meldet Verkehrsbussen und Verletzungen der Verkehrsregeln durch den Kunden immer der Firma Scheiwiller Automotive GmbH. Der Vermieter teilt der Polizei Name und Adresse des entsprechenden Kunden mit. Für vom Vermieter unbemerkte oder vom Mieter verheimlichte Schäden am Mitfahrzeug, die nach erfolgter Abrechnung festgestellt werden, kann der Vermieter den Mieter bis zur nächsten Vermietung noch nachträglich haftbar machen. Bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verursachung eines Unfalls sowie bei Alkohol- oder Drogen bedingter Fahruntüchtigkeit entfallen jegliche Selbstbehalt Ausschlüsse und der Mieter kann für alle Schäden haftbar gemacht werden. Wer unnötig in einer Stadt mehrere Runden fährt und Lärm verursacht und dadurch ein Fahrverbot entsteht für das Mietfahreug, wird pauschal mit 500.- CHF Umtriebskosten bestraft. Die Kosten werden mit der Kaution sofort verrechnet.

RÜCKGABE DES MIETFAHRZEUGES

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietfahrzeug dem Vermieter zum vereinbarten Zeitpunkt in tadellosen Zustand, mit allen Dokumenten und Zubehör am vereinbarten Ort zurück zu geben. Abbestellung oder Verlängerung des Mietfahrzeuges haben mindestens 48 Stunden vor Antritt bzw. Ende beim Vermieter zu erfolgen. Wird das Fahrzeug nicht zur vereinbarten Zeit zurückgebracht, oder deckt die hinterlegte Kaution nicht die effektive Miete so erlischt der Mietvertrag sofort automatisch ohne vorherige schriftliche Kündigung. Der Mieter hat für alle daraus entstehenden Massnahmen aufzukommen und trägt sämtliche daraus entstehenden Kosten.

TREIBSTOFF

Der Treibstoff ist nicht im Mietpreis enthalten. Rückgabe ist mit vollem Tank. Es darf nur Bleifrei 98 oder V-Power getanktwerden. Der Beleg ist vorzuweisen. Abweichungen werden mit der Kaution verrechnet.

FAHRTEN IM AUSLAND

Fahrten im Ausland sind untersagt. Die Firma Scheiwiller Automotive GmbH lehnt jede Haftung ab. Individuelle Vereinbarungen können abgemacht werden. Bei bewilligten Fahrten im Ausland wird die Kaution auf 2500.- CHF gesetzt, bei einem Diebstahl oder Totalschaden, werden 20% vom Fahrzeug dem Mieter verrechnet

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Diese finden Sie unter dem Kapitel Datenschutzerklärung

SONSTIGES

Die Firma Scheiwiller Automotive GmbH ist berechtigt, die vorliegenden AGB’s mit all ihren Bestandteilen jederzeit zu ändern. Über allfällige Änderungen der AGB wird der Mieter informiert.

VERTRAGSVERLETZUNGEN / SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Mündliche Vereinbarungen sind ungültig. Bei Vetragsverletzung entscheidet der Gerichtsstand wer die Kosten zu tragen hat.

GERICHTSSTAND

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Bezirksgericht Dietikon.

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